Corona SARS-CoV-2: Wichtige Information! 

Lesen Sie bitte aufmerksam die folgenden Informationen und Verhaltensmaßnahmen für unsere Praxis.

Sie müssen gesund sein!

Wenn Sie sich krank fühlen oder eindeutige Erkältungsanzeichen aufweisen, dann sagen Sie bitte ihren Termin rechtzeitig ab und bleiben Sie zu Hause. Sollte dies nicht möglich sein, benutzen Sie unbedingt den im Eingangsbereich liegenden Mundschutz, bevor Sie die Praxis betreten. Befolgen Sie bitte unbedingt die hier aufgezählte Anweisungen und die des Praxispersonals. Betreten Sie bitte nicht unaufgefordert die Praxis.

Die Bundeszahnärztekammer nimmt wie folgt Stellung (21.03.2020):

„Die Behandlung von Patienten, die bereits Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung der unteren Atemwege (Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit, Appetitlosigkeit) zeigen, sollte auf die Zeit nach Ende der Erkrankung verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle handelt. Diese Patienten sind zur Sicherung der Diagnose an den Hausarzt bzw. den kassenärztlichen Notdienst unter Tel. 116117 zu verweisen.“

Behandlung bei Corona SARS-CoV-2 aktuell nur bedingt möglich!

Wenn Sie an Corona SARS-CoV-2 erkrankt sind, positiv getestet wurden, aus Risikogebieten kommen oder in Kontakt mit positive getesteten Personen waren, dann gelten die von der BZÄK veröffentliche Maßnahmen (Stand 21.03.2020):

„Für unaufschiebbare zahnärztliche Behandlungen von Patienten, die unter Verdacht stehen, an COVID 19 erkrankt zu sein, gilt es gemäß BioStoffV und GefStoffV weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:

– Räumliche oder organisatorische Trennung der an COVID 19 erkrankten Patienten von den Patienten der Normalsprechstunde,

– Persönliche Schutzausrüstung für das Personal (Schutzbrille mit Seitenschutz; Atemschutzmaske FFP2; unsterile Handschuhe; langärmliger Schutzkittel; das Tragen einer Kopfhaube kann den Schutz erhöhen; für Reinigungsarbeiten Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 mit längeren Stulpen),

– Patienten nach Betreten der Praxis für die Wartezeit Mund-Nasen-Schutz aushändigen und zum Tragen anhalten,

– Patienten anhalten, vor dem Verlassen der Praxis die Hände zu desinfizieren,                                                                  

– Schutzkleidung nach Beendigung der Behandlung kontaminationsfrei ablegen.“

Um dieser Empfehlung Folge zu leisten, ist in diesem Fall eine telefonisch Absprache vor betreten der Praxis unabdingbar. Um die Sicherheit der Patienten und des Praxispersonal zu gewährleisten dürfen sie auch im Notfall die Praxis nicht spontan betreten!

Auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit an entsprechender Schutzkleidung (insbesondere FFP2 Masken), können wir die zwingend nötigen Voraussetzungen nur nach entsprechend vorangegangener Absprache sicher stellen. Sollte es uns nicht möglich sein Sie aus den oben genannten Gründen zu behandeln, werden wir selbstverständlich telefonisch versuchen Ihnen weiter zu helfen. Die Universitätsklinik UKSH Campus Kiel hat sich bereit erklärt, in dem oben genannten Fall Patienten zu behandeln. Aber auch hier ist eine telefonische Anmeldung bzw. Organisation zwingend notwendig!

Tragen Sie bitte einen Mundschutz und desinfizieren Sie Ihre Hände am Eingang gründlich!

Bitte tragen Sie eine Maske, wenn Sie sich nicht in Behandlung befinden. Berühren Sie so wenig Gegenstände wie möglich und vermeiden Sie unnötigen Körperkontakt. Beim der Benutzung der Toilette achten Sie bitte überdurchschnittliche auf die Hygiene bzw. waschen Sie sich die Hände ausgiebig mit der von uns bereitgestellten Spezialseife. Desinfizieren Sie die Hände auch beim Verlassen der Praxis.

Eintritt nur für Patienten! Halten Sie Abstand!

Um das Personenaufkommen in unserer Praxis so gering wie möglich zu halten, bitten wir nur Patienten unsere Praxis zu betreten. Warten Sie bitte an der Markierung im Eingangsbereich, bis das Empfangspersonal Sie auffordert einzutreten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf Grund der besonderen Situation Begleitpersonen den Zugang zur Praxis nicht ermöglichen können. Das gilt natürlich nicht für Minderjährige in Begleitung oder in gesonderten Fällen. Angehörige, die Patienten zum Eingriff begleiten, dürfen den Eingangsbereich betreten, sich aber nur hinter der Markierung im Eingangsbereich für kurze Zeit aufhalten. Halten Sie mindestens 1,5m Abstand zu anderen Patienten. Berühren Sie so wenig wie möglich Gegenstände in der Praxis. Bitte beachten Sie, dass der Fahrstuhl nur von mindestens 2 Personen mit Abstand genutzt werden sollte.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und hoffen, dass sich die Situation zeitnah für alle bessert.

Dr. Oliver Zernial und sein Team